Léo Apotheker wird Non-Executive Chairman bei Signavio

Die Signavio GmbH hat die Ernennung von Léo Apotheker, ehemaliger CEO von SAP und Hewlett-Packard, als Vorsitzender des Signavio Advisory Boards bekanntgegeben. Léo Apotheker arbeitete mehr als 20 Jahre beim Software-Konzern SAP und war dort von 2008 bis 2010 als CEO tätig, zuletzt als alleiniger Vorstands­vorsitzender. Von 2010 bis 2011 war er CEO und President von Hewlett-Packard Inc..

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Initiative Cloud Services Made in Germany begrüßt COREDINATE

Mit der Firma COREDINATE hat sich ein weiterer, in Deutschland ansässiger Anbieter von Cloud Computing-Lösungen für eine Beteiligung an der Initiative Cloud Services Made in Germany entschieden. Das Unternehmen aus Uffenheim ist ein Softwareunternehmen, das sich auf cloudbasierte SaaS-Lösungen für Sicherheitsdienste sowie Wartungs- und Instandhaltungsbetriebe spezialisiert hat.

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Green Solutions setzt auf CRM-Lösung der SIEVERS-GROUP

Von null auf 9.000 Vertriebskontakte in vier Jahren: Green Solutions, ein Full-Service-Anbieter für Pflanzenmarketing, ist seit seiner Gründung stark gewachsen. Mit dem Kundenstamm stiegen auch die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Software zur Verwaltung und Pflege der Kontaktdaten – die Basis, um die Kundenansprache und bindung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Service nachhaltig zu verbessern. Daher entschied das Start-up, die bisherige Individualsoftware durch ein CRM-System (Customer Relationship Management) der SIEVERS-GROUP zu ersetzen. Das Besondere an der Lösung: Das IT-Architekturhaus hat sie on demand aus der Cloud bereitgestellt. Damit entfallen für den Kunden zusätzliche Investitionen in die Hardware. Außerdem ist die Lösung individuell skalierbar und wächst entsprechend den Bedürfnissen von Green Solutions mit.

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Datenschutz-Gütesiegel „Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung“: Der Aufwand hat sich gelohnt

Mit der Zertifizierungsnummer GEC/ADV-2016-001 wurde der abakus it AG am 25.02.2016 das Datenschutz-Gütesiegel „Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung“ verliehen. Damit ist für Auftraggeber des Unternehmens sichergestellt, dass sie ihrer Pflicht nach BDSG § 11 Absatz 2 Satz 5, sich vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen, auch tatsächlich nachkommen können.

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