Elektronische Gesundheitskarte: Confidential Computing schützt Patientendaten

Im Januar wurde ein Streitfall vor dem Bundessozialgericht entschieden, demzufolge Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die Kläger beanstandeten die mangelnde Datensicherheit, doch das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als DSGVO konform. Gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ entschieden die Richter, dass das Risiko eines Datenvorfalls dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises unterstehe.

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Uniscon: Datenweitergabe nach E-Evidence vs Confidential Computing – Werden ganze Berufsgruppen von der Cloud-Nutzung ausgeschlossen?

Mit E-Evidence schickt sich ein neues, internationales Regelwerk an, Daten über Landesgrenzen hinweg für Behörden verfügbar zu machen. Fordert beispielsweise die Justizbehörde in Griechenland die Nutzerdaten eines deutschen Kunden an, so soll es zukünftig möglich sein, den deutschen Cloud-Anbieter zur Herausgabe dieser Daten zwingen zu können. Davon betroffen sind alle Informationen, die dem Cloud-Dienstleister über seinen Kunden zur Verfügung stehen: Angefangen von den gespeicherten Inhalten bis hin zu den Metadaten bezüglich des Zeitpunkts der Datenübertragung, IP-Adresse des Absenders sowie den Empfänger der Datenpakete.

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