Gleich für drei ISO-Normen hat der TÜV Hessen die bestehenden Zertifizierungen der eurodata AG bestätigt. Bereits Ende August 2020 wurde das Kombiaudit, bei dem die in der eurodata etablierten Systeme nach ISO 9001 (Qualitäts-Managementsystem), ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) und ISO 22301 (Business Continuity Managementsystem) überprüft wurden, erfolgreich durchgeführt.
ISO 27001
uvensys beteiligt sich an Initiative Cloud Services Made in Germany
Mit der Firma uvensys hat sich ein weiterer, in Deutschland ansässiger Anbieter von Cloud Computing-Lösung für eine Beteiligung an der Initiative Cloud Services Made in Germany entschieden. Das Unternehmen aus Linden betreut Geschäftskunden unterschiedlicher Größe in den Bereichen Managed Hosting, Housing sowie Standortvernetzungen.
ETES: Datenschutz mit „EDIRA“ vorschriftsmäßig im Griff
Um Unternehmen den erforderlichen Datenschutz gemäß DSGVO zu erleichtern, bringt der Stuttgarter IT-Dienstleister ETES GmbH die Lösung „EDIRA“ auf den Markt. Diese ermöglicht die effiziente Dokumentation für die Bereiche DSGVO sowie ISO 27001 und TISAX.
Business Cloud der Vater Gruppe nach ISO 27001 zertifiziert: Mit strategischer Vorbereitung durch das Audit
Immer mehr Cloud-Nutzer erwarten von ihren Cloud-Providern die Einhaltung standardisierter Sicherheitsnormen. Bei vielen Ausschreibungen ist eine Zertifizierung sogar die Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Vater Gruppe mit Hauptsitz in Kiel hat ihre Cloud-Services jetzt durch den TÜV Rheinland für die Sicherheitsnorm ISO 27001 zertifizieren lassen.
Uniscon: Neuer IT-Ratsbeschluss zur Verwendung von Cloud-Diensten bereits überholt
Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden? Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte. Der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung verfasste dazu nun einen Beschluss. Dieser Beschluss vom 29. Juli 2015 erklärt vorab, dass eigene IT-Systeme „zu bevorzugen“ sind, Cloud-Dienste von Privatanbietern jedoch eingesetzt werden können, wenn sie den Leistungsanforderungen entsprechen. Der Beschluss fasst die Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung zusammen. Eine zentrale Forderung ist, dass die Cloud-Dienst-Angebote gerade in Bezug auf Sicherheit intensiv zu prüfen sind, bevor Daten und deren Verarbeitung ausgelagert werden.