Hackerkollektiv deckt Sicherheitslücken bei Corona-Testzentren auf – Schwache Passwörter und lückenhafte Verschlüsselung sind schuld

Ein Kommentar von Jörg Horn, Chief Product Officer bei uniscon

Das Hackerkollektiv „Zerforschung“ hat erneut eine gravierende Sicherheitslücke bei Corona-Testzentren aufgedeckt. Die Spezialisten hatten nach eigenen Angaben keine Mühe, sich Zugriff auf 174.000 Datensätze zu verschaffen, darunter Buchungsbestätigungen sowie streng vertrauliche, personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und Geburtsdatum der Patienten. Selbst Testergebnisse und in einigen Fällen sogar die Ausweisnummer lagen den Angreifern vor.

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uniscon Cloud Security Studie: Cloud-Nutzer fürchten Datendiebstahl und schätzen Datensicherheit

Die Marktforscher des IDG-Verlags haben gemeinsam mit dem TÜV SÜD, der TÜV SÜD-Tochter uniscon GmbH und weiteren Partnern die repräsentative Studie „Cloud Security 2021“ veröffentlicht. Dazu wurden IT-Verantwortliche von Unternehmen in der DACH-Region in mehr als 380 qualifizierten Einzelinterviews zu verschiedenen Aspekten der Cloud-Sicherheit befragt.

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Uniscon: Drei Jahre US CLOUD Act vs. DSGVO – ein Ringen um Compliance und Datensicherheit

Am 23. März 2018 wurde mit dem CLOUD Act („Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“) ein umstrittenes US-amerikanisches Gesetz aus der Taufe gehoben. Dessen Ziel ist es, Strafverfolgungsbehörden ein schlagkräftiges Instrument an die Hand zu geben, um organisierte Kriminalität sowie Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Der CLOUD Act erlaubt es US-Behörden und internationalen Strafverfolgern, Zugriffsanfragen an Cloud-Betreiber zu richten und soll es zudem erleichtern, diese Anfragen durchzusetzen.

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uniscon: Die Ausweisapp2 verspricht eine Revolution, doch sie stellt auch höchste Ansprüche an den Datenschutz

Es ist nichts weniger als ein Quantensprung, den uns die digitale Ausweisapp2 – ein ambitioniertes und zugleich überfälliges Projekt des Bundes – verspricht. Die App ist zwar schon seit einiger Zeit verfügbar, doch bisher haben noch zu wenige Bürger von ihrer Existenz Notiz genommen, geschweige denn ihre Funktionen bereits genutzt.

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Elektronische Gesundheitskarte: Confidential Computing schützt Patientendaten

Im Januar wurde ein Streitfall vor dem Bundessozialgericht entschieden, demzufolge Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die Kläger beanstandeten die mangelnde Datensicherheit, doch das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als DSGVO konform. Gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ entschieden die Richter, dass das Risiko eines Datenvorfalls dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises unterstehe.

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