Kurzarbeitergeld: Dokumentationspflichten erfüllen mit ZEP Clock

Die Corona-Krise und ihre Folgen: Bis Ende April 2020 haben Unternehmen in Deutschland nach offiziellen Angaben für mehr als zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Um Unternehmen den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Eil-verfahren rückwirkend zum 1. März 2020 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Gleich geblieben sind dagegen die strengen Vorgaben an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten.

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eurodata bietet Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) ohne Zusatzkosten

Die besonderen Grundlagen für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise werden aktuell in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Das Entwicklungsteam der eurodata arbeitet bereits an der Umsetzung der speziellen Bedingungen in edlohn und edtime. So wird eurodata dann mit seiner führenden online Lohn- und Gehaltsabrechnung und der online Arbeitszeiterfassung Lösungen anbieten, um Abrechnung und Dokumentation zu gewährleisten.

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