Verkehrsdaten für Verbrecherjagd nutzen – aber nicht an den Grundrechten vorbei!

In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist der Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung für viele Menschen nachvollziehbar. Dem gegenüber steht jedoch das vom Grundgesetz garantierte Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass dessen Missachtung eine Verletzung der Grundrechte darstellt und somit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Doch das Gericht hat die Vorratsdatenspeicherung auch „nicht für grundsätzlich unvereinbar“ mit dem Grundgesetz genannt, sofern „hinsichtlich der Datensicherheit ein hoher Standard normenklar und verbindlich vorgegeben wird“. Ein neuer Gesetzentwurf wird daher nach der Sommerpause im September dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Kritiker betonen allerdings, dass auch dieser Gesetzesentwurf nicht den rechtlichen Vorgaben der Richter entsprechen wird.

Weiterlesen

Chance für Sealed Freeze: Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig: Sie verstößt gegen die Grundrechte des Menschen. Sie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte“, so begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten und der Zugriff darauf ohne das Wissen der Betroffenen seien dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

Weiterlesen

Sealed Freeze: Befriedet neue Technologie den Streit um die deutsche Vorratsdatenspeicherung?

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung „spaltet das Kabinett“ und zunehmend auch die Gesellschaft: Das Innenministerium beharrt darauf, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zügig umzusetzen. Doch das Justizministerium verweigert sich dem Vorhaben. „Der Polizei fehlen die Vorratsdaten“, behaupten Polizeigewerkschafter, und erhöhen die Dramatik ihrer Forderung, indem sie behaupten, dass mangels Zugriffs auf ihre Internet-Daten angeblich Kinderpornographen und Mörder frei herumliefen: „348 Täter konnten nicht ermittelt werden“. Doch der EU-Generalanwalt sagt in einem Gutachten, dass die Vorratsdatenspeicherung möglicherweise gegen die EU-Grundrechtscharta verstößt, und der deutsche Justizminister will kein Gesetz in den Bundestag bringen, das grundrechtswidrig ist.

Weiterlesen