Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden? Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte. Der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung verfasste dazu nun einen Beschluss. Dieser Beschluss vom 29. Juli 2015 erklärt vorab, dass eigene IT-Systeme „zu bevorzugen“ sind, Cloud-Dienste von Privatanbietern jedoch eingesetzt werden können, wenn sie den Leistungsanforderungen entsprechen. Der Beschluss fasst die Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung zusammen. Eine zentrale Forderung ist, dass die Cloud-Dienst-Angebote gerade in Bezug auf Sicherheit intensiv zu prüfen sind, bevor Daten und deren Verarbeitung ausgelagert werden.
Uniscon
Neue bedienerfreundliche IDGard Oberfläche
Uniscon stellt das neue User Interface (UI) des Onlinespeicher- und Datenraum-Dienstes iDGARD vor. Die Bedieneroberfläche der technisch versiegelten Projekträume wurde komplett überarbeitet, ist für den Nutzer intuitiv bedienbar und hat ein zeitgemäßes neues Design erhalten. Der Nutzer kann die Inhalte der virtuellen Räume nun sehr einfach verwalten und verteilen. Neu ist auch, dass die Dokumente und Videos ab sofort direkt im Browser geöffnet werden können. iDGARD ist dadurch noch benutzerfreundlicher und auch für Neulinge intuitiv bedienbar.
it-sa 2015: iDGARD deutlich bedienerfreundlicher
Auf der Nürnberger Fachmesse it-sa 2015 zeigt Uniscon erstmals das neue User Interface (UI) seines Onlinespeicher- und Datenraum-Dienstes iDGARD. Die komplett überarbeitete, adaptive Oberfläche der technisch versiegelten Datenbox vereinfacht das Verwalten von Nutzern und das Verteilen von Inhalten. Erstmals ist es nun auch möglich Dokumente und Videos direkt im Browser zu öffnen – das alles in zeitgemäßem, neuem Design. iDGARD ist dadurch noch benutzerfreundlicher und auch für Neulinge intuitiv bedienbar.
Verkehrsdaten für Verbrecherjagd nutzen – aber nicht an den Grundrechten vorbei!
In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist der Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung für viele Menschen nachvollziehbar. Dem gegenüber steht jedoch das vom Grundgesetz garantierte Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass dessen Missachtung eine Verletzung der Grundrechte darstellt und somit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Doch das Gericht hat die Vorratsdatenspeicherung auch „nicht für grundsätzlich unvereinbar“ mit dem Grundgesetz genannt, sofern „hinsichtlich der Datensicherheit ein hoher Standard normenklar und verbindlich vorgegeben wird“. Ein neuer Gesetzentwurf wird daher nach der Sommerpause im September dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Kritiker betonen allerdings, dass auch dieser Gesetzesentwurf nicht den rechtlichen Vorgaben der Richter entsprechen wird.
Uniscon gewinnt BMWI-Förderpreis für mehr Datensicherheit im Straßenverkehr
Uniscon gewinnt mit dem Datenschutz-Projekt CAR-BITS eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), im Konsortium mit dabei sind das Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC), die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)und die Continental Automotive GmbH. Im Wettbewerb „Smart Services Welt“ bekommen 16 ausgewählte Konsortien eine Förderung zur Entwicklung internetbasierter Dienste für die deutsche Wirtschaft. CAR-BITS wird mit dem Ziel entwickelt, die enormen Datenmengen, die durch Sensorsysteme im Auto entstehen, datenschutzrechtlich abzusichern und so das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Fahrers zu wahren.