Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) tritt in die heiße Phase ein, denn bekanntlich sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger auch digital anzubieten. Neben den geplanten privaten Bürgerkonten ist es durchaus sinnvoll auch juristische Personen, also Unternehmen, Vereinigungen und Verbände zu betrachten. Hierfür ist gemäß OZG eine Rechtsverordnung vorgesehen, die inzwischen als Drucksache 369/21 des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat veröffentlicht wurde. Darin wird der rechtliche Rahmen für ein Organisationskonto abgesteckt.