rexx systems hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Civey in einer Umfrage den Wissenstands zum Hinweisgeberschutzgesetz (salopp: „Whistleblower-Gesetz“) erfragt. Das Ergebnis: Nur knapp jeder dritte abhängig Beschäftigte in Deutschland weiß, dass dieses Gesetz Personen schützt, die Missstände bei ihrem Arbeitgeber melden wollen. Und nur jeder fünfte kann sagen, ob sein Arbeitgeber dem Gesetz entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung des Hinweisgeberschutzes getroffen hat.
Hinweisgeberschutzgesetz
Stichtag des Hinweisgeberschutzgesetzes am 17. Dezember: Implementierung sicherer Meldekanäle für Whistleblower fortan rechtlich verpflichtend
Toxisches Verhalten, Mobbing, Ausgrenzung – die Sicherheit und mentale Gesundheit der eigenen Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sollte für jedes Unternehmen höchste Priorität haben. Ein wichtiges Mittel ist dabei die Möglichkeit, anonym Fehlverhalten jeglicher Art – sei es personen- oder unternehmensbezogen – melden zu können.
Digitale Plattform „humbee“ erleichtert die Einhaltung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ab dem 17. Dezember 2023 betrifft es auch Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Angesichts dieser neuen gesetzlichen Pflicht sehen sich Unternehmen vor der Herausforderung, Softwarelösungen zu finden, um das Hinweisgebersystem zu implementieren.
Personio-Umfrage zu Whistleblowing: Beschäftigte fürchten Repressalien, Unternehmen überschätzen ihren Umgang mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz
In vielen EU-Ländern gelten ab diesem Jahr neue Vorschriften zur Meldung von Fehlverhalten in Unternehmen. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ein System für die vertrauliche Meldung von internen Verstößen eingerichtet haben. Für Unternehmen mit 51-249 Angestellten ist eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 vorgesehen. Setzen Arbeitgeber die Vorschriften nicht um oder behandeln Missstände nicht ordnungsgemäß, drohen schwerwiegende Folgen, die von Bußgeldern bis hin zu Image-Schäden reichen.